Haben Mitarbeiter uneingeschränken Zugriff auf Konten?

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 4 months von  Deus74.
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    Guten Tag,

    unser Tierschutzverein trägt ein Tierheim. Seit ca. einem Jahr ist dort eine Tierheimleiterin angestellt. Diese Tierheimleiterin ist die bis zum Antritt des Posten, ehemalige 2.Vorsitzende des Verein. Die Leiterin ist plötzlich Arbeitslos geworden und wurde praktisch ohne Möglichkeit des Einspruchs installiert (Freundinen im Vorstand !!!). Vorher war die Stelle des Tierheimleiters ca. 1 Jahr vakant aber auch nicht neu ausgeschrieben worden.

    In meiner Eigenschaft als Kassenprüfer habe ich nun mitbekommen das diese Person vollen Zugriff auf alle Konten des Vereins hat (Einsicht, Überweisen, Entscheidung zu Anschaffungen in ungereglter Höhe etc.). Bis zur Installation der Person durften Mitarbeiter des Vereins nichteinmal Mitglied im Verein sein, nun nimmt sich diese Person genauso viel Rechte wie der Vorstand und mehr herraus.

    In der Satzung ist leider keine Aussage zu Mitarbeitern. Da aber die Person schon ihre Tochter auf 400€ basis angestellt hat (diese aber nie da ist) und eine weitere Ganztagsstelle an eine Freundin vergeben hat habe ich arge Bedenken ob der Zugriff auf die Konten sinnvoll ist.

    Leider ist unsere erste Vorsitzende schon über 80zig und sitzt eigentlich nur da weil der Verein ihr Lebenswerk ist und arbeitet im Tagesgeschäft nicht mehr wirklich mit. Die zweite Vorsitzende hält sich aus allem raus da die TH-leiterin ihre Freundin ist – also keine Chance dort etwas zu unternehmen.

    Gibt es eine Chance das Treiben dieser Person einzuschränken, z.b. kein Zugriff auf Vereinskonten?

    mfg Heiko Klasing

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