Haftet ein nichtentlasteter Kassierer auch noch nach seiner Abwahl?

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 6 months von  RMF.
Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden RMF

    Wenn ein Kassierer einen unvollständigen (schlechten) Kassenbericht vorlegt, die Kassenprüfer kaum etwas nachvollziehen können, dann sollte der Kassierer NICHT entlastet werden, richtig? Wenn dann allerdings im nächsten Tagesordnungspunkt u.a. die Neuwahl des Kassierers folgt, haftet der \“alte\““ Kassierer weiterhin? Und der \““neue\““ Kassierer kann trotzdem schon die Kasse und Unterlagen etc. übernehmen?
    DANKE für klärende Antworten!!!
    RMF „

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.