Haftpflicht bei Nutzung von Vereinseinrichtungen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 10 months von  hbaumann.
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    Wenn ein Mitglied bei der Nutzung eines vereinseigenen Angelbootes einen Schaden verursacht, wer haftet? Der Verein oder das Mitglied? Gibt es eine Versicherung, die in solchen Fällen eintritt?

    hbaumann hbaumann

    Die Haftpflichtversicherungen schließen eine Leistung aus, wenn der Gegenstand, der beschädigt wurde, geborgt, ausgeliehen, gepachtet, gechartert usw. ist. Eine freiwillige Überlassung des Bootes an das Mitglied fällt da mit rein. Entweder zahlt das Mitglied den Schaden freiwillig aus eigener Tasche oder der Verein muss es auf Schadenersatz verklagen. Will er das nicht, bleibt er auf dem Schaden sitzen.
    Sollte das Boot kaskoversichert sein, kann der Schaden evtl. darüber geregelt werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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