Haftung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 11 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Alter-nativen

    Hallo,
    die Haftung des Vorstandes ist für einfache Fahrlässigkeit nach § 31a BGB ausgeschlossen. In unserer Satzung ist das auch noch einmal so festgelegt.
    Das bedeutet doch, dass der Verein dann haftet, wenn ein Organmitglied in dieser Eigenschaft fahrlässig einen Schaden verursacht.
    Wenn die Höhe des Schadens aber die Mittel des Vereines übersteigt: wer haftet dann?
    Schöne Grüße

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Jeder Verein sollte eine Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung haben. Habt ihr diese?

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    Wir überlegen derzeit. Gibt es Empfehlungen?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Wenn man in einem Kreis- oder Landesverband Mitglied ist als Verein, könnte es sein, dass der Verband eine Vereinbarung mit einer Versicherung abgeschlossen hat, die etwas günstiger ist las andere. Ansonsten kann man nur vergleichen.

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