Haftung bei Rücktritt des 1. Vorstandsvorsitzenden

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Kassandra

    Guten Tag

    Folgende Sachlage:

    Der 1. Vorstandsvorsitzende tritt zur nächsten Versammlung in 10 Wochen zurück und nimmt sich bis dahin eine Auszeit. Unterstützt evtl. bis zur Versammlung bei kleineren Angelegenheiten.
    Der 2. Vorstandsvorsitzende und der Schatzmeister übernehmen bis zu den nächsten Wahlen kommissarisch die zu tätigenden Aufgaben.
    Eine weitere Person aus dem Beirat unterstützt so lange.

    Wer haftet, wenn sich herausstellt, dass unter dem 1. Vorstandsvorsitzenden (grob) fahrlässig gehandelt wurde?

    Wer trägt überhaupt die Verantwortung bis zu den nächsten Wahlen?
    Dürfen die nicht zurückgetretenen Vorstandsmitglieder bis dahin die Vereinsgeschäfte überhaupt verantwortlich regeln?
    Darf ein Beiratsmitglied bis zu den Wahlen unterstützen?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ganz klar der 1. Vorsitzende. Er ist weiterhin voll im Amt, auch wenn er meint sich eine „Auszeit“ zu gönnen.
    Entweder ist man 1. Vorsitzender mit allen Rechten aber auch Pflichten oder nicht. Ein Ruhen des Amtes oder wie er es nennt „Auszeit“ gibt es nicht!!

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