Haftung der Vorstandsmitglieder

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    Die ehemalige Vorsitzende des Vereins meldete die Mitglieder bei der Knappschaft Bahn-See ohne Billigung der anderen Vorstandsmitglieder ab. Bei einer Betriebsprügung wurde der Verein zur Nachzahlung von über 13.000 € einschließlich der Zahlung von Säumniszuschlägen in Höhe von 1820,00 € verpflichtet. Der Verein nahm die Vorsitzende in Haftung, nun fordert sie von den anderen Vorstandsmitglieder einen Ausgleich. Die wollen nicht zahlen.

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