Haftung des Vorstandes bei einem Naturbadesee

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 10 months von  mops.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden ulmaja

    Es wurde aus einem Löschteich ein Naturbadesee errichtet.
    Der aktuelle Vorstand stellt sich die Frage wie der See beschaffen sein muß um einer Haftung nach -bgb &26 zu entgehen

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    es gibt schon einige Naturbadeseen, die von Trägervereinen betrieben werden. In den Satzungen – und auch in Ihrer Satzung – muss die Haftungsfrage geklärt sein.
    Ist in der Satzung nichts geklärt, müssten Sie eine Benutzungsordnung aufstellen, in der aufgenommen wird, dass eine Haftung des Vereins ausgeschlossen wird.
    mouche

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.