Haftung im VR eingetragener Vorstand

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years von  hbaumann.
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    Hallo zusammen, mich würde interessieren, wer persönlich haftbar gemacht wird, wenn bei einer Zusammenkunft ein Jugendlicher Alkohol erwischt. Der Gruppenleiter, der 1. Vorsitzende oder der im VR eingetragene Vorstand? Schon mal Danke für die Antworten!

    hbaumann hbaumann

    Die Aufsichtsperson vor Ort.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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