Haftung nach Rücktritt vom Vorstandsamt

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 4 months von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden SVFortuna83Rotenburg

    Hallo! Bei der nächsten JHV will ich nicht mehr für ein Vorstandsamt kanidieren. Kann man dem neuen Vorstand jegliche Rechtsgeschäfte untersagen, solange ich beim Vereinsgericht als Vorstandsmitglied eingetragen bin? Ich habe die Befürchtung, dass der neue Vorstand damit sehr nachlässig mit umgehen wird.

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    Sie können dem neu gewählten Vorstand nichts untersagen. Der neue Vorstand muss zügig dafür sorgen, dass beim Vereinsgericht die neuen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder über einen Notar eingetragen werden. dazu muss dem Notar das Protokoll der Mitgliederversammlung vorliegen.
    Sprechen Sie das Thema doch auf der Mitgliederversammlung an. Dann ist es öffentlich und der neue Vorstand wird sicherlich dafür sorgen, dass die neu Gewählten schnell im Vereinsgericht eingetragen werden.
    Gruss
    mops

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