Und auch diese Frage ihrerseite habe ich heute zum Anlass genommen und thematisch in unserem wöchentlichen Vereinsweltnewsletter veröffentlicht.
Jetzt erhalten Sie eine persönliche Antwort:
Der Kassenwart gehört in der Vereinspraxis zu den wichtigsten Funktionsträgern in Ihrem Verein. Doch gerade in diesem sensiblen Bereich lauern Haftungsrisiken. Vor allem dann, wenn Unstimmigkeiten und Fehlbestände zu verzeichnen sind.
Sollten der übrige Vorstand Fehlbestände der Kasse oder Unregelmäßigkeiten in der Buchführung entdecken, wird er zudem in aller Regel den Kassenwart hierfür auch zur Verantwortung ziehen.
Doch Achtung: In welcher Höhe Sie als Kassenwart nun für Fehlbestände einzustehen haben, hängt ganz davon ab, ob Sie Mitglied des Vereinsvorstands bzw. des erweiterten Vorstands sind oder ob angestellt sind. Im Folgenden geht es um den Kassenwart als „normales“ Vorstandsmitglied:
Gehört der Kassenwart Ihres Vereins also dem Vorstand an, so hat er die damit verbundenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachwalters für den Verein zu erfüllen.
Achtung: Die Anforderungen, die nun an einen Kassenwart gestellt werden, sind von Verein zu Verein verschieden. Es kommt insbesondere auf die Art der Betätigung, die Vereinsgröße und den Zweck des Vereins an.
Ich freu mich über Ihre rege Teilnahme in unserem Forum und wünsche Ihnen weiterhin viel Spaß auf vereinswelt.de!
Grüße
Günter Stein