Halloweenfest für Jugendliche

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 11 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Tom

    Hallo Herr Baumann,
    bzgl. meiner Frage und Ihrer geschätzten Antwort habe ich dennoch eine weitere Nachfrage:
    Ist dieses Party trotz dass die Jugendarbeit in unserer Satzung festgeschrieben ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen und entsprechend zu buchen. Dies auch unter dem Hintergrund, dass wir diese gem. Jugendfachkraft der Gemeinde, aus den Kreis- u. Gemeindezuschüssen begleichen können, welche ja in den ideellen Bereich fließen.
    Für Ihre kompetente und geschätzte Antwort besten Dank im Voraus.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Hallo Tom,

    das Problem ist nicht die Jugendarbeit an sich, sondern die Frage, ob solch eine Party der Verwirklichung des Satzungszwecks dient. Wahrscheinlich nicht! Das ist Geselligkeit und damit nicht gemeinnützig. Demzufolge müssen die Einnahmen und Ausgaben (Wareneinkauf) dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden.

    Das Gleiche wäre, wenn ein Handballverein einen Tanz in den Herbst durchführt und die Mitglieder müssen dafür einen gewissen Eintritt bezahlen. Der Zweck des Vereins ist Sport und eine Tanzveranstaltung hat damit nichts zu tun, ist also Geselligkeit. Diese Veranstaltung zählt zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Sogar ein Tanzsportverein müsste da aufpassen und trennen zwischen z.B. einer Tanzvorführung, die durchaus durch den Satzungszweck gedeckt ist, und der geselligen Tanzveranstaltung.

    H. Baumann
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    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Herzlichen Dank für Ihre, wie immer, präzisen Ausführungen.
    Damit sehe ich jetzt klar und kann entsprechend gegenüber meinen Vorstandskollegen argumentieren.
    Viele Grüße aus Wachtberg
    Thomas Franz (Tom)

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