Handlungsunfähigkeit des Vereins durch Amtsniederlegung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 11 months von  Nicolit.
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  • Kein Profilbild vorhanden Nicolit

    Ich werde mein Amt auf der nächsten Mitgliederversammlung niederlegen. Beim letzten Mal wurden mir juristische Folgen angedroht, da ich den Verein dadurch handlungsunfähig mache. Somit musste ich von eine Amt ins nächste wechseln( wurde mir gesagt). Dieser Verein ist aber ein Alptraum und ich möchte endlich dieses Amt los werden. Keine Ahnung, ob genügend Mitglieder anwesend sein werden um wählen zu können. Was kann ich tun?

    Kein Profilbild vorhanden Nicolit

    Vielen Dank für die Antwort.

    Nun ist es so, das die Amtszeit des 1. Vorsitzenden abläuft. Eine Satzungsänderung ist vorgesehen, damit der Verein den Vorstand verkleinern kann, d.h. ich muss ohnehin vorab mein Amt niederlegen, damit keiner mehr im Amt ist, korrekt?
    Aber die Amtszeit vom 1 Vorsitzenden muss zu diesen Zeitpunkt schon abgelaufen sein, korrekt?
    Ich glaube, die läuft erst im Juni aus, d.h. ich kann ohne weiteres mein Amt niederlegen und habe dem Verein 8 Wochen Zeit gegeben um die MV einzuberufen, Voraussetzung für die Vorstandsverkleinerung ist damit gegeben und ich füge dem Verein keinen Schaden zu.
    Wir haben zwar nun gerade im Mai einen Termin für die nächste MV ausgeschaut, aber dann muss es später getan werden. Welchen Grund könnte der 1 Vorsitzende haben vor Ablauf seiner Amtszeit die MV abzuhalten?
    Der Jahresabschluss ist noch nicht fertig. Ich habe zwar bereits meine Unterlagen fertiggestellt und im Dezember dem Kassenprüfer übergeben. Die MV kann auch ohne Kassenprüfung eine Entlastung aussprechen, auch nur für mich? Oder geht nur insgesamt für den ganzen Vorstand? Vielen Dank für eine Antwort. 🙂

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