Hauptamtlicher Vorstand muss wichtigen Grund bei Amtsniederlegung nennen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 1 month von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Nicolit

    Ein hauptamtlicher Vorstand darf sein Amt nur aus wichtigem Grund niederlegen. Welcher Grund ist „wichtig““? Besonders wenn der Verein dadurch handlungsunfähig wird.“

    hbaumann hbaumann

    Das ist immer eine Ermessensfrage und wird zuweilen sogar durch Gerichte geklärt. Persönliche Gründe, wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen, Umzug oder auch neue dienstliche Verpflichtungen usw., sollten aber durchaus als „wichtig““ anerkannt werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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