Hauptberuf entspricht vorübergehend der ehrenamtlichen Tätigkeit

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  flocke.
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    Hallo,
    wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein. Wir möchten die Leistung eines Tischlers in Anspruch nehmen und diese entsprechend honorieren. Ist dieses möglich, wenn der Tischler Mitglied des Vereins ist und die Tischlertätigkeit seiner Hauptberuflichen Tätigkeit entspricht?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    hbaumann hbaumann

    Da die Leistung des Tischlers nicht zu seinen Mitgliedspflichten gehört, gibt es überhaupt keine Probleme. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Er kann dem Verein eine Rechnung stellen und dieser bezahlt sie ganz normal.

    Wenn er dem Verein dann noch etwas Gutes tun will, verzichtet er auf die Bezahlung und lässt sich für den Bruttobetrag eine Barspendenbescheinigung geben.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden flocke

    Vielen Dank Ihre Anwort!

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