Mal abgesehen von der Frage, was das Mitglied mit seinem Antrag, ob im Vereinsinteresse oder nicht, bezweckt, ist grundsätzlich zu sagen, dass die Ver-
teilung einer Mitgliederliste in der MV wirklich von allen Mitgliedern genehmigt sein muss. Das Vereinsmitglied drückt damit seinen Anspruch auf Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte aus.
Wie Sie im Handbuch für den Vereinsvorsitzenden lesen können, ist z.B. durch Aushang der kompletten Mitgliederdaten am schwarzen Brett die schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte der Vereinsmitglieder inFrage gestellt. Nur eine Einverständniserklärung aller betroffenen Mitglieder gibt den Weg für die Verteillung der Mitgliederliste in der MV frei.
Gruß
IC