Herausgabe von Mitgliederdaten

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 7 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Gersprenztaucher

    Ein Mitglied hat einen Antrag an MV gestellt, die Mitgliederdaten zu verteilen. Ist dieser Antrag statthaft?

    Kein Profilbild vorhanden MTVACD

    Hallo
    Wozu? Was will das Mitglied damit anfangen?
    Die Frage stellt sich doch zuerst einmal.
    Meiner Meinung dürfen diese Daten nur herausgegeben werden, wenn es sich um eine Behörde handelt.
    Ich will auch nicht das jeder sich vom Verein meine Daten holen kann.
    Es sei denn es handelt sich um Telefonliste und ähnliches und auch da müssen die anderen Mitglieder zustimmen, ob sie in eine solche Liste eingetragen werden wollen.

    Grüße aus der Pfalz

    mtvacd

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Mal abgesehen von der Frage, was das Mitglied mit seinem Antrag, ob im Vereinsinteresse oder nicht, bezweckt, ist grundsätzlich zu sagen, dass die Ver-
    teilung einer Mitgliederliste in der MV wirklich von allen Mitgliedern genehmigt sein muss. Das Vereinsmitglied drückt damit seinen Anspruch auf Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte aus.
    Wie Sie im Handbuch für den Vereinsvorsitzenden lesen können, ist z.B. durch Aushang der kompletten Mitgliederdaten am schwarzen Brett die schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte der Vereinsmitglieder inFrage gestellt. Nur eine Einverständniserklärung aller betroffenen Mitglieder gibt den Weg für die Verteillung der Mitgliederliste in der MV frei.
    Gruß
    IC

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