Hinauszögern der Jahreshauptversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 4 months von  hbaumann.
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    Wie lange (wieviel Monate) darf man eine Hauptversammlung hinauszögern, wenn ein Vorstandsmitglied vorzeitig zurückgetreten ist (zwecks Neuwahl und Austragung aus dem Amtsgericht des Mitgliedes)?

    hbaumann hbaumann

    Das Vereinsrecht nennt dazu keine Fristen. Wenn die Satzung allerdings einen bestimmten Zeitraum für die Mitgliederversammlung vorschreibt – z.B. im ersten Quartal jeden Jahres – liegt ein Verstoß gegen die Satzung vor, wenn die Versammlung dann nicht stattfindet. Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, haftet der Vorstand u.U. dafür persönlich.

    Den Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes kann man dem Amtsgericht auch ohne MV anzeigen. Eine Neuwahl sollte allerdings nicht so lange hinausgezögert werden, insbesondere dann, wenn der Verein durch den Rücktritt möglicherweise handlungsunfähig geworden ist.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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