Das haben viele Kolleginnen und Kollegen von Ihnen schon einmal erlebt:
Auf der Jahreshauptversammlung geht es hitzig zu und die Diskussionsbeiträge sind zunehmend emotional geprägt. Dann ist die Versuchung groß, nur noch oder jedenfalls erst einmal die Mitglieder reden zu lassen, von denen sachliche Stellungnahmen zu erwarten sind.
Aber: Die Worterteilungen haben in der Reihenfolge der Wortmeldungen zu erfolgen. Von diesem Prinzip gibt es jedoch praktisch wichtige Ausnahmen:
• Einem Antragsteller oder Berichterstatter wird das Wort zumeist vorweg erteilt.
• Die Wortbeiträge des Versammlungsleiters und der Mitglieder des Vorstands können vorgezogen werden.
• Kurze Zwischen- und Zusatzfragen an den Redner können jederzeit zugelassen werden.
Wichtig für Sie: Will ein Mitglied eine persönliche Erklärung abgeben, dürfen Sie ihm das Wort jederzeit und ohne Rücksicht auf die Reihenfolge der Wortmeldungen erteilen. Das Mitglied darf dann allerdings auch nicht zur Sache sprechen. Es darf nur Äußerungen zur eigenen Person klarstellen oder zurückweisen oder etwa eigene Ausführungen kurz richtig stellen.