Inanspruchnahme der priv. Haftpflicht der Ehrenamtlichen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 10 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Jolande

    Unsere Vereinsaufgabe besteht u.a. in der Abholung von Lebensmitteln mit 3 vereinseigenen Transportern.
    Diese Autos werden von 2x täglich wechselnden Ehrenamtlichen gefahren. Die Schäden an den Autos nehmen seit Monaten massiv zu (keine Unfälle mit Personenschaden, sondern z. B.abgefahrene Spiegel etc., häufig durch Unachtsamkeit, obwohl die Autos fast immer zu zweit besetzt sind. Wir bieten schon Fahrsicherheitstrainings an, aber das hilft nicht wirklich, meist ist es Schusseligkeit, auch bei älteren, erfahrenen Menschen. Dürfen wir als Verein Ehrenamtliche privat verantwortlich machen mit ihren jeweiligen Haftpflichtversicherungen? Wenn nicht, hat jemand eine Idee, was wir trotz Fahrerbesprechungen, Appell an Verantwortung etc. noch unternehmen können?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Jolande,
    durch Ihre drei Lebensmittellaster und deren im täglichen Einsatz hervorgerufenen Bagatellschäden kommen Sie in Berührung mit dem heiß diskutierten Thema der Haftpflicht, das gerade bei Ehrenamtlichen eine große Rolle spielt. Der Ehrenamtliche muss bei einem Haftpflichtschaden generell nicht selbst für die Schadensersatzforderungen aufkommen, da diese die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation trägt.
    Sie dürfen also nicht, wie in Ihrer Frage angelegt, als Verein Ehrenamtliche privat mit Ihren jeweiligen Haftpflichtversicherungen verantwortlich machen.
    Das Ergebnis wäre, dass sehr schnell bei Ihnen alle Fahrerstellen vakant wären.
    Zweifellos ist es auch für den Ehrenamtlichen sinnvoll, eine eigene private Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben für Schäden, die durch einen selbst an dritten entstanden sind. Aber es besteht keine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die auch in den seltensten Fällen für die Regulierung von Bagatellschäden herangezogen würde.

    Viele Grüße
    IC

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