Ist die Beschlußfähigkeit wichtig bei Neuwahlen?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 3 months von  Begonie.
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  • Kein Profilbild vorhanden SchwarzerWolf

    Lt Satzung liegt die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung bei 50% der ordentlichen Mitglieder.
    Können bei nichterreichen der 50% Vorstandswahlen durchgeführt werden

    Kein Profilbild vorhanden Begonie

    Hallo SchwarzerWolf,
    die Wahl eines neuen Vereinsvorstands ist im Grunde dasselbe wie jede andere Beschlussfassung der Mitgliederversammlung durch Abstimmung. Deshalb wird die in der Satzung genannte 50%-Grenze für die Beschlussfähigkeit auch bei der Vorstandswahl gelten.
    Beste Grüße
    Begonie

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