Ist Ehrenamtspauschale auszuzahlen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 4 months von  hbaumann.
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  • Klugscheisser Klugscheisser

    Hat das ehrenamtlich tätige Vereinsmitglied, z.B. Kassier einen Rechtsanspruch auf Auszahlung wenn die Ehrenamtspauschale in der Satzung verankert ist ?

    hbaumann hbaumann

    NEIN!
    Der § 3 Nr. 26a des EStG sagt, dass es dazu einen entsprechenden Beschluss des in der Satzung benannten Organs geben muss.

    Viele Vereine nehmen vorsorglich diesen Passus in die Satzung auf für den Fall, dass an den Vorstand einmal diese Ehrenamtspauschale gezahlt werden soll. Solange aber kein aktenkundiger Beschluss vorliegt, hat niemand einen Rechtsanspruch darauf.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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