Jahreshauptversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Anne158

    Hallo,
    unsere letzte Jahreshauptversammlung fand im Januar 2020 statt.
    In diesem Jahr hätte im Januar wieder eine JHV, aber mit Wahlen, stattfinden müssen.
    Konnte jedoch aufgrund Corona nicht stattfinden. Virtuell auch nicht möglich.
    Meine Frage:
    Muss die JHV noch in diesem Jahr stattfinden?
    Können wir ganz normal im Januar zur JHV mit Wahlen einladen?
    Was ist mit der Gemeinnützigkeit. Eine Kassenprüfung hat ja auch noch nicht stattgefunden.

    DANKE für eine Antwort.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Dies entsprechende Sonderregelung gilt nur noch bis 31.12.21
    D.h. Sie sollten bis zum Ende des Jahres eine MV mit Wahl durchführen.
    Wir hatten die gleichen Probleme, zumal wir viele ältere Mitglieder haben. Unsere MV mit Wahl, eigentlich laut Satzung im 1. Quartal fällig, haben wir mit unserer 2. MV fällig 4. Quartal, Ende Juli zusammen gelegt.

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