Jahreshauptversammlung

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years von  Gismo.
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    Hallo zusammen,
    lt. Satzung soll unsere JHV im ersten Quartal des Jahres stattfinden. Aufgrund der in Rhl-Pf geltenden Corona Bestimmungen wurde zum damaligen Zeitpunkt gar nicht erst eingeladen sondern (auf Nachfrage) erst Ende Mai für Mitte August. Diese Frist/Zeitraum erscheint mir aber als zulange und falsch? Jetzt wurden durch die Flutkatastrophe aber viele Personen (auch Vorstands-/Vereinsmitglieder), Gebäude und Existenzen derart stark beschädigt bzw. vernichtet, dass an ein normales Alltags-/Vereinsleben vorerst nicht zu denken ist. Trotzdem sind aber doch auch weiterhin Regeln zu beachten. Nur—- welche?? und wie werden diese umgesetzt?
    Vielen Dank für eure Antworten

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Gem. dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie kann die Aussetzung der Mitgliederversammlungen bis 31.12.2021 erfolgen. D.h. aber, dass zeitnah im neuen Jahr 2022 eine entsprechende MV angesetzt werden muss (unter Wahrung der Fristen). Das Gesetzt endet zum 31.12.2021.

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    Kein Profilbild vorhanden Gismo

    Hallo Tom, danke für die Antwort.
    Soweit es um die „Corona-Einschränkungen“ geht, ist die Situation und die Konsequenzen daraus klar. Was aber ist mit dem zweiten Teil der Frage? Die bisher fehlende JHV ist ja nur bedingt durch Corona verschoben worden. Jetzt fehlt es durch die Folgen der Flutkatastrophe im näheren Umfeld an geeigneten Gebäuden bzw. sonstigen Räumlichkeiten sowie um die entsprechende Infrastruktur um eine JHV oder auch eine anders geartete Veranstaltung durchzuführen. Auch wenn die Betroffenen andere Sorgen haben, gibt es für diese Art von „Problemen“ Regeln?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Bzgl. der Flutkatastrophe wird euch von Seiten der Mitglieder sicherlich keiner einen Strick daraus drehen, sofern keine Vorstandswahl ansteht. Höhere Gewalt.
    Ich würde alle Mitglieder per Mail oder normaler Post anschreiben, die Situation schildern und die MV auf kommendes Jahr verschieben. In dieser MV würde ich dann zwei Tätigkeits- u. Kassenberichte abgeben und falls ihr Kassenprüfer habt, diese dann auch zwei Prüfberichte.
    Da müsste doch jedes Mitglied Verständnis für haben.
    Eine direkt Regelung hierfür ist mir nicht bekannt. Evtl. steht was im Katastrohenerlass von RLP.

    Kein Profilbild vorhanden Gismo

    Hallo Tom,
    da keine Vorstandswahlen anstehen, sollte es auch keine weiteren Probleme geben.

    Deshalb, erneut vielen Dank für die Antwort.

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