Jahreshauptversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 11 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Kiri

    Unser Verein hat endlich Ende November seine Jahreshauptversammlung. Nun wurden die Mitglieder aufgefordert bis Ende Oktober Anträge einzureichen. Es gibt einige Differenzen bzw. auch Ungereimtheiten in der Vorstandsarbeit. Müssen alle Anträge im Vorfeld eingereicht werden, oder ist es immer noch möglich im Verlauf der Versammlung Anträge zu stellen wenn Sachverhalte auf den Tisch kommen? Sollten alle Anträge eingereicht werden, sind sich einige Mitglieder einig, dass mit Sicherheit von den betreffenden Vorständen versucht werden wird das ganze Hinzudrehen das es passt.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Grundsätzlich kann nur über Dinge abgestimmt werden, die in der Tagesordnung zur Einladung den Mitgliedern im Vorfeld bekannt sind. Wird über Anträge abgestimmt, die in der Einladung nicht bekannt gemacht wurden ist diese Abstimmung ungültig. Dies haben diverse Gericht immer wieder bestätigt. Daher ist es immer ratsam den Termin für Anträge so zu wählen, das diese noch in der Einladung bekannt gegeben werden können.
    Da muss ein Vorstand garnichts drehen.

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