Jugend und Verpachtung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 9 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Intersoeri

    Hallo,

    ich hätte gleich mehrere Fragen… 🙂

    Verpachtung:
    Wir verpachten unser Vereinsheim. Im entsprechenden Pachtvertrag wird allerdings keine UST ausgewiesen, weshalb ich die Pacht auch 1 zu 1 in die Vermögensverwaltung gebucht habe. Ist dies korrekt oder hätte ich trotzdem 7% abführen müssen? (Für mich bedeutet UST-frei, UST-frei….. aber man weiss ja nie.)

    Wird nun ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen, in dem explizit die UST ausgewiesen wird, führen wir entsprechend die 7% ab… die Pacht ist auch weiterhin in die Vermögensverwaltung zu buchen, korrekt?

    Wie werden die Nebenkosten verbucht? Auf Vermögensverwaltung? Wie verhält es sich grds. hierbei mit der UST?

    Jugend:
    Bei einem Hallenspieltag der Jugend werden Speisen und Getränke verkauft. Dies fällt dann in den wirtschafltichen Geschäftsbetrieb, korrekt? Dementsprechend sind die Einnahmen mit 7 bzw. 19% zu versteuern. Kommt nun von der Metzgerei oder dem Getränkelieferant eine Rechnung, darf ich dann die Vorsteuer geltend machen oder nicht, weil es die Jugend betrifft?
    Ich gehe davon aus, dass ich die Vorsteuer geltend machen kann, da beides in direktem Zusammhang miteinander steht und dem wirtschaftl. GB zuzuordnen ist.

    Die Jugend ist dem ideellen Bereich zugeordnet…. muss demzufolge anhand eines Schlüssels der Jugendanteil für Stromkosten oder wenn der Platz gewalzt oder gedüngt wird berechnet werden?

    Vielen Dank vorab für eine Antwort!
    Bleibt gesund und frohe Weihnachten

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Vermögensverwaltung: Miet- und Pachteinnahmen für Vereinsheim, Sportanlage usw., bei langfristigen Verpachtungen/Vermietungen
    Zweckbetrieb: Vermietung auf kurze Dauer (stundenweise) von Sportanlagen an Vereinsmitglieder oder andere steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine) für deren steuerbegünstigte Zwecke.
    Wirtschaftlicher Geschäftsbereich: Vermietung von Sportanlagen und/oder Sportgeräten an Nichtmitglieder stundenweise

    Wenn ihr USt-befreit seit, dürft ihr unter keinen Umständen die USt ausweisen!
    Sobald dies geschieht ist die USt abzuführen, dabei spielt es keine Rolle ob ihr eigentlich befreit seit.

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