Kann ein festangestellter GF auch Vorstandsmitglied sein?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  hbaumann.
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    Hallo, werte Gemeinde!

    Wie ist es denn nun aktuell? Kann ein beim Verein festangestellter Geschäftsführer auch Mitglied des Vorstandes sein?

    Oder kommt es dann zu irgendwelchen rechtlichen Problemen?

    Vielen Dank für aufklärende Antworten und mit freundlichem Gruß

    FragenUeberFragen

    hbaumann hbaumann

    Weder im Vereins- noch im Arbeitsrecht findet man etwas zu diesem Sachverhalt. Wenn die Satzung solch eine Konstellation nicht ausdrücklich ausschließt – wie das bei einigen Vereinen und Verbänden der Fall ist -, ist es machbar.

    Einen faden Beigeschmack hat die Sache allerdings immer. Man bedenke nur, dass das Vorstandsmitglied quasi gleichzeitig sein eigener Arbeitgeber ist und im ungünstigsten Fall Einfluss auf seinen Arbeitsvertrag oder die Gehaltsregelung nehmen könnte. Aus diesem Grunde ist darauf zu achten, dass der § 34 BGB konsequent durchgesetzt wird. Danach hat er kein Stimmrecht, wenn Angelegenheiten behandelt werden, die seine Person (in diesem Falle als Arbeitnehmer) betreffen. Außerdem sollten den Arbeitsvertrag auf Vereinsseite andere vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder unterschreiben.

    Die Bezahlung muss ortsüblich sein, da der Verein ansonsten seine Gemeinnützigkeit gefährden könnte.

    In jedem Fall sollte sich der Vorstand durch die Mitgliederversammlung bestätigen lassen, dass gegen dieses Vorhaben grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Außerdem sollten die Kompetenzen und Arbeitsbereiche ganz klar abgesteckt werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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