Kann ein Vorstand unbegrenzt lange im Amt verbleiben?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 5 months von  gr2020.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden gr2020

    Erst im Frühjahr 2020 ist die im Herbst 2018 beschlossene neue Satzung durch Versäumnisse des Vorstands registriert worden.
    Bis heute verfügt der seit Oktober 2019 amtierende Vorstand über kein vollständiges Mitgliederverzeichnis, das die Einladung der deutschlandweit verstreuten Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung ermöglichen könnte.
    Der Vorstand ist also unkontrolliert von den Mitgliedern tätig und verbleibt im Amt bis zu einer Neuwahl durch eine Mitgliederversammlung. So siehts die Satzung vor.
    Die Satzung beinhaltet keine Lösung dieser Situation.
    Auch im BGB finde ich nichts?
    Wer weiss weiter ?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Was steht in der Satzung (genauer Wortlaut)? In der Satzung muss genau bestimmt werden, wie lange ein Vorstand gewählt wird.

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
    Kein Profilbild vorhanden gr2020

    Hallo Rosa,
    in der Satzung steht „4. Die Wahlperiode des Vorstands beträgt vier Jahre, gerechnet vom Tag des ersten Zusammentritts. Bis zur Neuwahl bleiben die Mitglieder des Vorstands auch nach Ablauf ihrer Amtsperiode im Amt.“
    Mehr findet sich in der Satzung nicht.
    Die Wahl des z.Z amtierenden Vorstands fand im Oktober 2015 statt. Eine MV ist bisher nicht durchgeführt worden – also verbleibt der damals gewählte Vorstand im Amt bis
    eine MV einberufen wird und eine Neuwahl erfolgt. Die Einberufeng der MV steht „in den Sternen“.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.