Kann ich mich als 2. Vorsitzende zusätzlich in ein 2. Amt wählen lassen?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 2 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Julia

    Ich bin im örtlichen Turnverein als 2. Vorsitzende tätig. Wir haben im Juli 22 wieder unsere Mitgliederversammlung. Unsere langjährige Schriftführerin (erweiterter Vorstand) stellt sich nicht zur Wiederwahl auf. Jetzt ist die Frage aufgekommen, ob ich mich als 2. Vorsitzende zusätzlich noch ins das Amt des Schriftführers wählen lassen darf, da ich sowieso schon sehr viele Aufgaben aus der Sparte Schriftführer mit erledige (Pressearbeit, Dokumentenpflege, etc.)? Ich meine, dass laut unserer Satzung nichts dagegen spricht, würde mir da aber gerne noch mal eine zweite Meinung einholen. Hier ein der entsprechende Auszug aus unserem Satzungstext:
    „§ 9 Der Vorstand
    (1) Der Vorstand besteht aus:
    dem ersten Vorsitzenden
    dem zweiten Vorsitzenden
    dem Kassenwart
    dem Schriftführer
    bis zu fünf Beisitzern
    (2) Der Vorstand beschließt die Verteilung der verschiedenen Aufgaben.
    (3) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind
    der erste Vorsitzende
    der zweite Vorsitzende
    der Kassenwart.
    Hiervon sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
    (4) Der erste Vorsitzende und der Schriftführer sowie der erste, dritte und fünfte Beisitzer werden für jeweils zwei Jahre in den geraden Jahren gewählt. Der zweite Vorsitzende und der Kassenwart sowie der zweite und vierte Beisitzer werden für jeweils zwei Jahre in den ungeraden Jahren gewählt. Mitglieder, die in der Mitgliederversammlung nicht anwesend sind, können gewählt werden, wenn ihre schriftliche Zustimmung zur Annahme des Amtes vorliegt.
    (5) Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder kommissarisch ergänzen.“

    Vielen lieben Dank schon mal.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn, so sieht es jedenfalls nach obigen Satzungstext aus, in der Satzung dies nicht verboten ist, kann man auch zwei Ämter im Vorstand ausüben. Ob das im Sinne des Vereins ist, ist eine andere Frage.

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    Kein Profilbild vorhanden Julia

    @ Tom, vielen Dank für deine Antwort. Wir haben bis jetzt noch niemanden gefunden, der das Amt gerne übernehmen möchte, deswegen war der Gedanke, ob ich mich zur Not auch, zusätzlich zu meinem 2. Vorsitz, wählen lassen könnte. Ich bin mal gespannt, ob sich bei der JHV noch jemand findet.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Euer Verein ist ja mit 2 Vorständen nach BGB §26 dennoch handlungsfähig. Daher wäre es auch kein Problem den 2. Vorsitzenden für eine gewisse Zeit unbesetzt zu lassen. Das Problem hatten wir auch mal über 2 Jahre.
    JA es wird leider immer schwieriger Vereinsmitglieder zu bewegen den Job, nenne es mal so, als Vorstand, in welcher Position auch immer, machen zu wollen.

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