Kein Protokoll Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  hbaumann.
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  • Tom Tom

    Im vergangenen Jahr (März und November) wurden Mitgliederversammlungen abgehalten. Auf diesen wurden auch Beschlüsse gefasst und per Abstimmung verabschiedet.
    Das Problem ist nun, dass unsere 1. Geschäftsführerin es bisher nicht geschafft hat das jeweilige Protokoll zu fertigen.
    Meine Frage wäre nun welche Konsequenzen dies evtl. haben kann, und ob es eine rechtliche Regelung gibt in welchem Zeitraum ein Protokoll zu fertigen ist.

    hbaumann hbaumann

    Die rechtliche Grundlage für die Anfertigung von Protokollen ergibt sich aus Ihrer Satzung. Darin steht, dass von den Mitgliederversammlungen Protokolle anzufertigen sind und wer sie zu unterschreiben hat.

    Hier hat ganz offensichtlich der Vorstand seine Kontrollpflicht vernachlässigt. Er sollte schleunigst darauf dringen, dass diese Protokolle angefertigt und dem Vorstand zur Bestätigung vorgelegt werden. Anderenfalls muss er sich von dieser Geschäftsführerin (ich gehe davon aus, sie ist angestellt und nicht gewählt) trennen.

    H. Baumann
    Kontakt: http://www.vorstandswissen.de

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