Im letzten Jahr traten der 1. Vorsitzende und die beiden Rechner von ihrem Amt zurück. Welche Bedeutung hat das für den verbliebenen Vorstand (2. Vorsitzende und Schriftführer) im Hinblick auf Kassenangelegenheiten? Was bedeutet „Zeichnungsberechtigt“ in diesem Zusammenhang?
„Zeichnungsberechtigt für alle Kassenangelegenheiten sind der Vorsitzende und der Rechnungsführer gemeinsam. Vor Abschluss eines verpflichtenden Geschäftes im Werte von mehr als 150,00 € ist die Ermächtigung des Vorstandes, von mehr als 500,00 € die der Mitgliederversammlung einzuholen. Laufende Verpflichtungen des Vereins sind davon ausgenommen.“ (Auszug aus der Satzung).
Danke im voraus, die Antwort ist sehr wichtig.