Keine 1. und 2. Vorsitzender

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 6 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden IngoP

    Hallo, ich habe einige Fragen und hoffe, dass ich hier etwas Klarheit bekomme.

    Unsere Wahlen stehen bei der nächsten Mitgliederversammlung an, da die Amtszeit von 3 Jahren,
    vorüber ist. In der Satzung ist kein Vermerk, dass der alte Vorstand so lange im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt wurde.
    Somit ist der Vorstand nach den 3 Jahren Amtszeit ausgeschieden.

    Laut Satzung besteht unser Vorstand aus:
    1. und 2.Vorsitzendem. (Nach 26 BGB)
    Und weiteren Mitgliedern wie:
    Kassenwart
    Schriftführer
    Beisitzern
    Usw.

    Es ist abzusehen, dass sich bei der nächsten Wahl niemand findet, der die Position, de 1. und 2. Vorsitzenden
    übernimmt.

    Wie läuft das nun bei der Mitgliederversammlung ab?

    1. Werden die zusätzlichen Mitglieder des Vorstandes (Kassenwart, Schriftführer, usw.) trotzdem gewählt, auch wenn sich kein 1. und 2. Vorsitzender findet?

    2. Wer lädt zu einer weiteren Mitgliederversammlung ein? Der 1. und 2. Vorsitzende ist ja nicht mehr vorhanden? (Diese sollte dann 3 Monate nach der Mitgliederversammlung sein, wo keine Vorsitzenden gefunden worden sind.)

    3. Ist es möglich, dass der 1. und 2. Vorsitzende seine Position für 3 Monate weiter behält um bis zur außerordentlichen Mitgliederversammlung (3 Monate später) den Verein noch weiterhin handlungsfähig zu halten. Mir ist klar, das die Vorsitzenden zwar ausgeschieden sind aber wäre diese „Verlängerung“ durch eine Abstimmung in der Mitgliederversammlung möglich?

    4. Wenn eine Position aus dem Vorstand, z.B. Rechner (also nicht nach 26BGB) unbesetzt bleibt, muss diese durch eine weitere, außerordentliche Mitgliederversammlung besetzt werden oder kann dieser Posten auch auf andere Mitglieder des Vorstandes aufgeteilt werden und es wir erst wieder nach einem Jahr versucht, die Position bei der „regelmäßigen“ Mitgliederversammlung, durch eine Wahl zu ersetzen.

    Fragen über Fragen…
    Ich danke Ihnen schon Mal im Voraus, für Ihre Antworten.

    hbaumann hbaumann

    Da bei Ihnen der 1. und 2. Vorsitzende nach § 26 BGB vertretungsberechtigt sind, ist der Verein nach der Beendigung der regulären Amtszeit handlungsunfähig. Da der Verein einen Vorstand haben muss, müssen diese Posten so schnell wie möglich wieder besetzt werden. Anderenfalls muss isch der Verein auflösen.

    Nun zu Ihren Fragen:

    Zu 1:
    Der Restvorstand wird trotzdem gewählt

    Zu 2:
    Wer lädt laut Satzung ein? Wenn es der Vorstand ist, können das auch die anderen machen. Wenn es der Vorstand nach § 26 BGB ist, dann können die beiden ehemaligen Vorsitzenden noch einladen, so lange sie noch im Vereinsregister eingetragen sind.

    Zu 3:
    Nein! Das müsste in der Satzung geregelt sein.

    Zu 4:
    Die Übernahme der Funktion eines anderen Vorstandsmitgliedes ist nur möglich, wenn das die Satzung ausdrücklich zulässt.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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