KGV Begehung Vorstand/Verpächter

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 6 months von  Bernibaer.
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  • Kein Profilbild vorhanden Loddy_29

    Hallo, wir sind ein Kleigartenverein unter einem privaten Verpächter. Es gibt nun einen neuen Vorstand seit ca. 1 Jahr. Nun steht eine Gartenbegehung unter dem neuen Vorstand an. Wir haben schon seit längeren festgestellt, dass die Pächter sich nicht an das BKleinG und den Bebauungsplan halten. Dem Verpächter kümmert das seit Jahren nicht und sieht hier auch keinen Handlungsbedarf. Es gab aber wohl schon in der Vergangenheit (2012) rügen seitens des Landratsamtes. Wir sind uns als Vorstand jetzt nicht sicher, wer hier die Verantwortung tragen muss.
    Hier nun meine Frage:
    Müssen wir als Vereinsvorstand bei der Begehung auf die Mängel hinweisen?
    Sind wir als Vereinsvorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Regeln (BKleinG, Bebauungsplan) verantwortlich oder der Verpächter?

    Danke für die Antwort

    Kein Profilbild vorhanden Bernibaer

    Hallo,

    wenn Sie ein eingetragener Kleingartenverein sind, unterliegen Sie auch dem Bundeskleingartengesetz!
    Als Vorstand sind SIE in erster Linie verantwortlich für die Durchsetzung der entsprechend geltenden Gesetze. Der Verpächter kann und wird sich darauf berufen, dass Sie (Vorstand)
    die Verwaltungsvollmacht von ihm erhalten haben und damit auch Verantwortlich sind. Welchen Vertrag haben Sie denn mit dem Verpächter abgeschlossen? Dort müsste eigentlich alles drin stehen.

    Liebe Grüße

    Kein Profilbild vorhanden Bernibaer

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