Klage vorm AG bleibt sicherlich, jedoch letzte Option. Im Kern der Sache steht: sind die umstrittenen Energiemesswerte schutzwürdige Daten, die geeignet sein könnten die personenbeziehbaren Persönlichkeitsrechte der Pächter-xx zu beeinträchtigen? Es handelt sich um Strom-UNTERZÄHLER in einer „Versorgungsgemeinschaft“ in in „Minnigärtnereien“. Da sind Frau Wasserpumpe und Herr Rasenmäher die Hauptverbraucher. Die privaten Vorlieben der Kleingärtnerinnen sind da sicherlich nicht daraus ableitbar. Es sind keine Wohnbereiche, eine Ablesung im Jahr, nach Satzung keine bes. Zuständigkeiten geregelt, bes Verpflichtungen gezeichnet. Wer dem Verein, und damit der „Stromversorgungsgemeinschaft „beitritt, erklärt sich auch für unsere interne Verteilungsrechnung einverstanden.Es gibt vom AG Dortmunt einen Spruch (AZ 512C42/13): „ENERGIEVERBRAUCHSDATEN SIND KEINE SCHÜTZENSWERTEN DATEN“ EIGENTLICH ALLES KLAR, . Mittlerweile im Schaukasten: Die Abrechnung hat Fehler, wir arbeiten dran, Entschuldigung. Ok, aber das Kernproblem besteht damit weiterhin.
SromerIng