Auch Firmen dürfen Ihren Mitarbeitern nur Aufmerksamkeiten in begrenztem Umfang zukommen lassen. 280 Euro sind da, meines Wissens, weit darüber. Damit wird der größte Teil dieses Betrages zum steuerpflichtigen Einkommen. Das Finanzamt betrachtet das dann als versdeckten Arbeitslohn. Vielleicht gibt es aber Möglichkeiten, da irgendetwas zu machen. Fragen Sie einfach einen Steuerberater.
Steuerrecht von Firmen ist in diesem Forum eigentlich fehlplatziert. Hier geht es um Vereinsrecht.
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
H. Baumann