Körperschaftssteuerpflichtig & Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 months von  Ax800.
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    Hallo zusammen,
    ich bin der Kassier von einem Fußballverein in Bayern.
    Wir haben in unserem Verein über 600 Mitglieder.
    Dieses Jahr haben wir ein großes Vereinsjubiläum: 100 Jahre Vereinsbestehen. Ich habe eine Frage bezüglich Körperschaftssteuer in Zusammenhang auf Ausstellungen von Zuwendungsbestätigungen/Spendenquittungen.
    Die letzten Jahre haben wir immer so zwischen 35000 bis 40000 EURO Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehabt. Wir geben jedes Jahr eine Körperschaftssteuererklärung ab. Da wir immer unter der Grenze von 45000 EURO aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind, bekommen wir immer einen Freistellungsbescheid & sind gleichzeitig von der Körperschaftssteuer befreit. Nun haben wir immer Sommer diesen Jahres ein großes Vereinsfest. Mit Sicherheit kommen wir über die 45000 EURO. Von unserem erzielten Gewinn im Kalenderjahr 2023 von geschätzt 20000 EURO (vermutlich 75000 Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) dürfen wir ja 5000 EURO abziehen und entsprechend sind 15000 EURO mit 15% zu besteuern, richtig?
    Und wie ist es dann nächstes Jahr mit Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen/Spendenquittungen? Ist das nach wie vor möglich? Da bin ich mir nicht ganz sicher mit dem Thema ob wir die Gemeinnützigkeit verlieren. Obwohl ich mir das nicht vorstellen kann. Ich meine, wir veranstalten ja „einmalig“ ein solches Fest. Ansonsten gehen wir immer satzungsgemäß unseren Zweck nach… Wir sind halt „nur“ Körperschaftssteuerpflichtig, oder?

    Vielen Dank für Eure Antwort

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