Kommissarisch

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 month, 3 weeks von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden D.Schneider

    Darf zweiter Vorsitzender kommissarisch eingesetzt mitbestimmen in Mitgliederversammlung oder ist er auch unterschriftsberechtigt…?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    1. Einen kommissarisch eingesetzten Vorstand, oder hier 2. Vorstand, gibt es im Grunde nicht.
    AUSNAHME: die Satzung lässt dies zu. Z.B. so: „Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Restvorstand ein Ersatzmitglied bestimmen.
    Das Ersatzmitglied soll auf der nächsten Mitgliederversammlung durch Wahl bestätigt werden. In diesem Fall wird die Amtszeit auf die Dauer bis zur nächsten regulären Vorstandswahl begrenzt. “

    2. Sofern er auch Vereinsmitglied ist darf er selbstverständlich in der MV mitbestimmen und abstimmen. Alles andere würde evtl. Beschlüsse angreifbar machen.

    3. Sofern die unter 1. beschriebene Ausnahme nicht greift, ist er rechtlich kein Vorstandsmitglied und darf somit keinerlei Unterschrift im Namen des Vereins leisten. Macht er es dennoch, kann dies unter Umständen zu Schadenersatzforderungen führen.

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