Kommissarischer 1. Vorsitzender

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 2 months von  rescueman.
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  • Kein Profilbild vorhanden Vereinsjeck

    Wäre es ratsam, dass bei einem Rücktritt des 1. Vorsitzenden der 2. Vorsitzende, der gem . §26 BGB mit dem 1. Vorsitzenden den Vorstand bildet, und schon im Vereinsregister eingetragen ist und grundsätzlich im Verhinderungsfall vertritt, auch kommissarisch den 1. Vorsiitzenden vertritt bis zur offiziellen MVV:?? Oder sollte besser ein anderes Vorstandsmitglied den 1. Vorsitzenden geben bis zum Mai??

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Noch einmal Hallo,
    ich hatte Ihnen bereits geantwortet. Jetzt kann ich meine Antwort noch ergänzen. Sie tun gut daran, wenn Ihr 2. Vorsitzender das Amt des 1. Vorsitzenden kommissarisch bis zur Neuwahl im Mai weiterführt.
    IC

    Kein Profilbild vorhanden rescueman

    Leeve Vereinsjeck,

    ich kann mich der Meinung von IC nur anschließen. So ist es eigentlich ja auch vorgesehen.
    Ergänzend würde ich das Vereinsregister darüber in Kenntnis setzen. Ob dies sein muss oder Sinn macht kann ich Ihnen auch nicht sagen.
    Gruß Rescueman

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