Heute muss ich mich mal mit einer Frage an euch wenden.
Wir, ein Bürgerverein, verwalten für die Gemeinde ein Dorfgemeinschaftshaus, zugleich Vereinsheim. Dafür haben wir die Nutzung frei.
Im unteren Bereich gibt es einen Gymnastikraum. Dort wird 2x die Woche Reha-Sport betrieben, allerdings nicht von uns.
Der betreibende Verein (aus Rheinland-Pfalz) hat von Anfang an mitgeteilt, dass es für die Nutzung nicht zahlen möchte, was bisher auch kein Problem war, da wir uns noch im oberen Bereich (Saal/Thekenraum) in der Bauphase befanden. In Rheinland-Pfalz ist das wohl auch so üblich, für Anbieter von Reha-Sport.
Die Bauphase ist jetzt beendet und die Gemeinde hat eine Nutzungsordnung und einen Entgelttarif erlassen.
Dadurch müsste der Reha-Sport nun Nutzungsgebühren entrichten. Nun möchten wir jedoch den Reha-Sport halten und haben einen Kooperationsvertrag vorgeschlagen.
Inhalt sinngemäß. Finanzierung des Reha-Sportverein wie bisher durch Verordnungen bzw. Vereinsbeitritt. Teilnehmer in unserem Gymnastikraum müssen Mitglieder im Bürgerverein werden. So wird dies offiziell eine Veranstaltung des Bürgervereins, der Reha-Sportverein führt diesen als Kooperationspartner durch.
Hierdurch entfällt eine Nutzungsgebühr für den Reha-Sportverein, da wir als Bürgerverein die Nutzung frei haben.
Welche Erfahrungen habt Ihr mit Kooperationsverträgen gemacht?
Welche Fallstricke gibt es und auf was muss geachtet werden?
Um nachhalten zu können wer im Gymnastikraum am Reha-Sport teilnimmt müssten wir turnusmäßig Teilnehmernamen, -adressen erhalten. Datenschutz?
Für eine Rückmeldungen und Einschätzungen schon mal besten Dank im Voraus.