Kooperative Treffen – was ist wie möglich?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 7 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Wolke

    Hallo,
    in und für unsere Vereinsarbeit ist es immer wieder nötig, Kooperationstreffen zu organisieren und durchzuführen, um weitere Vorhaben, Projekte etc. zu besprechen und sich darüber auszutauschen. Bislang fanden und finden diese Treffen immer in der jeweiligen Einrichtung, also auch in unserer Einrichtung, statt. Da manche Treffen länger andauern, ist es mitunter allerdings sinnvoll und nötig, die Räume zu verlassen, um sich zu stärken und Essen zu gehen. Inwiefern ist es möglich, ein solches Essen bzw. eine Verköstigung im Rahmen eines solchen kooperativen Treffens bzw. Vernetzungstreffens (mit mehreren Personen) zu berücksichtigen? Wäre dies erlaubt und wie legitim ist diese finanzielle Verköstigung?

    Danke im Voraus!

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Sind die Kooperationspartner aus dem Verein? Werden Mitgleidsbeiträge erhoben? Wie wurde es denn früher gehandhabt mit der Verpflegung?

    Kein Profilbild vorhanden Wolke

    Es ist verschieden. Wir haben externe Kooperationspartner, die keinen Mitgliedsbeitrag einzahlen. Wir haben aber auch Kooperationspartner (interne Vereinsmitglieder), die einen Beitrag zahlen. Dennoch sind es immer Treffen, die vor dem Hintergrund der gemeinnützigen Ziele und Vereinszwecke stattfinden, weil Projekte bspw. geplant und in ihrer Organisation diskutiert werden müssen.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Ich würde sagen, ja es ist machbar und legitim. Wir haben nächstes Jahr eine erweiterte Vorstandssitzung und da sie länger dauert, gibt der Vorstand ein Frühstück auf Kosten des Vereines aus. Das FA hat bisher diese Kossten nicht angesprochen.

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