Kostenerstattung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 5 months von  Begonie.
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  • Kein Profilbild vorhanden MKURTZ

    wie viele Jahre rückwirkend kann man Auslagen erstattet bekommen – wie z.B. Fahrtkosten

    Kein Profilbild vorhanden Begonie

    Hallo,
    gesetzlich ist kein bestimmter Zeitraum vorgeschrieben, in dem dieses geschehen muss. Wichtig ist aber auf jeden Fall, was in der Satzung eures Vereins zum Thema „Kostenerstattung“ steht. Möchtet ihr als Vorstand vermeiden, dass Mitglieder Monate oder Jahre brauchen um die entstandenen Kosten einzureichen hilft es, eine entsprechende Formulierung in die Satzung aufnehmen. Zum Beispiel: „Ansprüche können innerhalb eines Jahres nach der Entstehung geltend gemacht werden, solange im Einzelfall nichts anderes vereinbart worden ist.“ Ist ein Tipp aus dem Handbuch für Vereinsvorsitzende. Haben wir auch gemacht.
    schöne Grüße
    Begonie

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