Kostenrechung Amtsgericht

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 9 months von  vfwm.
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    Kann die Kostenrechnung für die vereinsregistrierung beim Amtsgericht wegfallen? Wenn ja , was muß man tun.
    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Rolf Reinhold

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Wenn Sie dem Amtsgericht die Gemeinnützigkeit nachweisen, reduziert sich die Gebühr auf die bloßen Schreibkosten.
    Da man bei der Eintragung in der Regel die Gemeinnützigkeit aber noch nicht hat, kann man sie auch nachreichen und bekommt dann die Gebühr erstattet.

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden vfwm

    Vielen Dank für die schnelle Antwort , werden wir morgen sofort einreichen.

    MFG

    Rolf Reinhold

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