Kostenübernahme für einen Frühlingsball

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  nocturne22.
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    Hallo miteinander.
    Wir sind ein Tanzclub und würden gerne, nur für unsere Mitglieder, einen Frühlings-Ball ausrichten.
    Die Frage ist nun was darf aus der Vereinskasse bezahlt werden?
    Saalmiete?
    Kapelle/DJ?
    Showeinlagen?
    Essen?
    Getränke?
    Blumendekoration?
    Er ist als eine reine clubinterne Veranstaltung nur für Clubmitglieder vorgesehen und es wird kein Eintritt erhoben.
    In unserer Satzung ist als ideeller Zweck nur die Förderung des Tanzsportes vorgesehen.
    Wenn wir die Satzung im Zweck§ ergänzen würden: „Ausrichtung eines jährlich stattfindenden Frühlingsball““ hätten wir dann das Finanzierungsproblem aus der Clubkasse umschifft?
    Gruß Nocturne“

    Kein Profilbild vorhanden nocturne22

    hallo Herr Baumann
    Danke fein für die promte Antwort, damit ist uns sehr geholfen und ich werde meinen Vorstandskollegen informieren.
    Ich wünsche ihnen Alles Gute
    Gruß Nocturne

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