Kreditaufnahme

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 4 months von  hbaumann.
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  • Tom Tom

    Unser Verein baut zzt. das Dorfgemeinschaftshaus, zugleich Vereinsheim, an und um. Dieses gehört der Gemeinde, die auch die finanziellen Mittel bereit stellt.
    Vereinbart wurde jedoch, das der Verein sich mit einem Kredit beteiligt, wobei die Kreditsumme selbst durch die Gemeinde an den Verein getilgt wird.
    Somit bleibt im Grunde für den Verein nur die Zinsen als Tilgung und finanzielle Belastung.
    Daher die Frage wie ist der Kredit und die Tilgung durch die Gemeinde, sowie die Zinsbelastung des Vereins zu verbuchen und in welchen Bereich ist dies zu verbuchen, alles Vermögensverwaltung?
    Für eine Antwort besten Dank im Voraus.

    hbaumann hbaumann

    Das hängt davon ab, wie das Haus künftig genutzt wird. Dient es nur der Erfüllung des gemeinnützigen Satzungszwecks, kann das Geld aus dem ideellen Bereich genommen werden.
    Sollen z.B. aber auch gesellige Veranstaltungen durchgeführt werden oder wird sogar eine Gastronomie eingerichtet, gehört das in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215

    H. Baumann

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