Guten Tag gretchen,
mit Ihrem Gartenfreund scheinen Sie ja viel Ärger zu haben.
Doch der Reihe nach:
Der Gartenfreund hat seine Parzelle und seine Mitgliedschaft im Verein gekündigt und nach drei Monaten glaubt er sie zurücknehmen zu können.
Dazu ist Folgendes zu sagen: eine Kündigung kann man so lange widerrufen, wie sie noch nicht beim Empfänger abgekommen ist. Ich würde sagen, in drei Monaten ist sie sicherlich angekommen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung (Gartenfreund), die in dem Augenblick rechtswirksam wird, in welchem sie dem Empfänger (Verein) zugeht.
Die Kündigung kann, muss aber nicht zurückgenommen werden.
Dies zu der obigen Frage.
Gruß
IC