Künstlersozialkasse: bezahlen?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 8 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden fk.hornberg

    Hallo,

    wir veranstalten in 2012 eine Kabarettabend mit einem namhaften Kabarettisten. In einem Vereinswelt-Newsletter habe ich mal gelesen, dass man nur zur Zahlung an die KSK (Künstler Sozialkasse) verpflichtet ist, wenn man mehr als gelegentlich Künstler "beschäftigt". Was bedeuten soll öfter als einmal jährlich. Da dies auf unseren Verein nicht zutrifft, müssen wir also nicht bezahlen? Trotzdem anmelden?
    Wer kennt sich damit aus, bevor ich mir bei der KSK einen Zahlungsauftrag einhandle.

    Grüße aus Hornberg

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo ,
    auch wenn Sie nur gelegentlich, in Ihrem Falle einmal jährlich einen Künstler für Ihren Kabarettabend engagieren, müssen Sie eine Meldung an die Künstlersozialkasse abgeben.
    An die Künstlersozialkasse ist, da es sich ja wohl um eine erste Kontaktaufnahme handelt, eine vollständige Information über Ihren Verein, Ihre Gemeinnützigkeit und Ihre Satzung zurichten.
    Die Künstlersozialkasse wird dann darüber entscheiden, ob Sie dennoch eine Freistellung von einer Zahlung erhalten.
    Eine Zahlung im Augenblick oder die Ausfüllung eines Zahlungsauftrages erübrigt sich, da Sie bis zum 31. März 2011 Frist haben, Ihre Meldung über Ihren Kabarettabend, gegebenenfalls noch andere Aktivitäten, an die Künstlersozialkasse zu melden.

    Viele Grüße aus Bonn
    I. Cziudaj

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