Liquidation im Ausland

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 10 months von  Rosa.
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    Liebe Vereinsweltler,

    wir lösen demnächst einen Verein auf. In der Satzung festgehalten ist, dass der amtierende Vorstand den Verein als Liquidatoren auflöst.

    Allerdings lebt eins der Vorstandsmitglieder im asiatischen Ausland. Wir machen uns jetzt Sorgen um die notariell zu beglaubigenden Unterschriften, die unseres Wissens nach von allen Liquidatoren geleistet werden müssen. Daher die Frage: kann sich das im Ausland lebende Vereinsmitglied durch Vollmacht vertreten lassen? Wenn nicht, sollten wir besser einen neuen Vorstand mit nur in Deutschland lebenden Vorstandsmitgliedern wählen, um ev. hohe Kosten durch Legalisation zu umgehen? Oder ist es eventuell sogar möglich, dass das Vorstandsmitglied zurücktritt und die Liquidation von den zwei verbleibenden Vorstandsmitgliedern geleistet wird?

    Danke für die Hilfe!

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Was steht denn in der Satzung zu Vollmachten?

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    Dazu haben wir gar nichts in der Satzung stehen.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Dies wird schwierig. Es gibt die Moeglichkeit ueber die Botschaft in dem entsprechendem Land. D.h. der GF sollte dort hingehen mit den Unterlagen und sich dort die Unterschrift beglaubigen lassen. Die Unterlagen muessten ihm dann allerdings im Vorfeld zugesandt werden. Es ist ein gro-er Aufwand.

    Die Vollmacht koennte auch vom Notar nicht anerkannt werden.

    Kein Profilbild vorhanden shamelessnameless

    Ja, das befürchten wir auch…d.h. es wäre eventuell dann doch besser, nochmal einen neuen Vorstand zu wählen, auch wenn der dann theoretisch wieder angemeldet werden muss?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Nein, braucht ihr nicht. Ich würde mit dem Vorstandsmitglied im Ausland reden, dass er in der Botschaft mal nachfragt. Theoretisch könnte man dies auch hier in Deutschland. Auskunft kostet nix.
    Die Frage ist nur, wie schnell muss die Liquidation von statten gehen? Aber bei einer Neuwahl müsst ihr auch die Regel der Einladung etc. einhalten. Deshalb glaube ich nicht, dass es von der Zeit her einen Unterschied macht.

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