Löschung des Garagenvereins e.V. aus dem Vereinsregister

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years von  vm_0713.
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    Das zuständige Amtsgericht will unseren Verein (e.V.) aus dem Vereinsregister löschen. Der Verein soll als wirtschaftlicher Verein (§22 BGB) weiter bestehen bleiben. Löschung erfolgt nach § 395 FamFG von Amtswegen. Unser Verein besteht seit 1992. Mit der Gerichtsreform gehören wir zu einem anderen Amtsgericht. In unserer Stadt betrifft das allein 22 Garagenvereine. Welche Konsequenzen hat das für uns?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    So wie ich das verstehe, wird Ihnen der Status eines nichtwirtschaftlichen Vereins aberkannt. Das heißt, Sie werden künftig wie ein Unternehmen behandelt und müssen auch entsprechende Steuern zahlen. So lese ich das zumindest aus Ihrer Anfrage heraus.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden vm_0713

    Das ist richtig. Uns geht es um die Konsequenzen. Die steuerrechtl. Seite ist klar. Es geht jedoch um Haftungsfragen der Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Vereins nach einer Umwandlung nach § 22 BGB in Verbindung mit § 54 BGB

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