Mahnungsgebühr

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 10 months von  hbaumann.
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    Unser Musikschulverein finaziert sich hauptsächlich aus Unterrichtsgebühren.
    In unserer Satzung haben wir keine Erhebung von Mahnungsgebühren erwähnt. Sollte dies in der Satzung stehen und wie? Oder reicht es aus dies in der Gebührenordnung und im Unterrichtsvertrag zu verankern.
    Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen Frank Strohfeld Schatzmeister der Niederlausitzer Musik und Kunstschule e.V.

    hbaumann hbaumann

    Mahngebühren dürfen nur erhoben werden, wenn es dafür eine Regelung in der Satzung oder der Beitragsordnung gibt, auf die die Satzung allerdings hinweisen muss.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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