Hallo Sisi,
Ich habe im „Handbuch für den VereinsVorsitzenden“ unter Ehrenamtspauschale“ etwas zum Aufwendungsersatz gelesen (S. E 30/7):
„Sie können einen steuerfreien Ersatz von tatsächlich entstandenen Aufwendungen (z. B. Reisekosten) zusätzlich zur Ehrenamtspauschale zahlen. Voraussetzung: Die Kosten werden entsprechend nachgewiesen (siehe Beitrag „Aufwendungsersatz“ in Ihrem Handbuch für den Vereinsvorsitzenden). Damit wird die „Philosophie“ der Ehrenamtspauschale deutlich: Sie soll und kann nicht alle Aufwendungen decken, ist aber eine „Vergütung“ für Arbeitskraft und -zeit!“
Zusätzlich gibt es noch die Ehrenamtspauschale für Vereinsmitglieder. Dies ist ein steuerlicher Freibetrag für ehrenamtlich Tätige in gemeinnützigen Vereinen bis zur Höhe von 500 Euro im Jahr.
Grüße“