Maximale Zuwendung pro Jahr für Mitglieder

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 7 months von  XTerra.
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  • Kein Profilbild vorhanden Sisi

    Unser Jahresbeitrag ist nur 20,00 Euro. Ist dann die max. Zuwendungshöhe auch 20,00 Euro pro Mitglied ? Oder können wir gar nichts zuwenden ?

    Kein Profilbild vorhanden XTerra

    Hallo Sisi,

    Ich habe im „Handbuch für den VereinsVorsitzenden“ unter Ehrenamtspauschale“ etwas zum Aufwendungsersatz gelesen (S. E 30/7):

    „Sie können einen steuerfreien Ersatz von tatsächlich entstandenen Aufwendungen (z. B. Reisekosten) zusätzlich zur Ehrenamtspauschale zahlen. Voraussetzung: Die Kosten werden entsprechend nachgewiesen (siehe Beitrag „Aufwendungsersatz“ in Ihrem Handbuch für den Vereinsvorsitzenden). Damit wird die „Philosophie“ der Ehrenamtspauschale deutlich: Sie soll und kann nicht alle Aufwendungen decken, ist aber eine „Vergütung“ für Arbeitskraft und -zeit!“

    Zusätzlich gibt es noch die Ehrenamtspauschale für Vereinsmitglieder. Dies ist ein steuerlicher Freibetrag für ehrenamtlich Tätige in gemeinnützigen Vereinen bis zur Höhe von 500 Euro im Jahr.

    Grüße“

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