Auch wenn Sie gekündigt haben sind die Einzüge von Mitgliedsbeiträgen der vergangenen Jahre, sofern diese nicht verjährt sind, rechtens. Schließlich waren Sie in diesen Jahren ja Mitglied und somit steht dem Verein der Beitrag zu.
Wenn Sie also dieses Jahr gekündigt haben, gehen wir mal zum 31.12.17 aus, so sind die Mitgliedsbeiträge von 2017, wie auch 2016, 2015 u. 2014 fällig und der Einzug rechtens.
Erst ein Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2013 wäre verjährt. Für Mitgliedsbeiträge gilt die normale Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Auch ein SEPA-Lastschrifteinzug ist rechtens, da Sie diesen für die betroffenen Jahre erteilt hatten, unabhängig davon ob dieser genutzt wurde oder nicht. Dies spielt keine Rolle, da er deswegen ja nicht erlischt.