Minderheitsbegehren-Datenschutz-Mitgliederanschrift

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 4 months von  FriedelVogt.
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  • Kein Profilbild vorhanden gr2020

    Es ist ein Minderheitsbegehren zur Durchführung einer MV geplant. Um Mitstreiter zu gewinnen sollen Mitglieder angeschrieben werden. Vorstand verweigert die Herausgabe der Namen und Anschriften mit Verweis auf Datenschutz. In der Satzung steht als ein Verein-Ziel „Unterstützung des Informationsaustauschs unter den einzelnen Danzigern und ihren Zusammenschlüssen“. Der Verein hat bundesweit Mitglieder, nur wenige kennen sich untereinander. Wie passt das zusammen? Die Mitglieder sind schon viele Jahre (vor Datenschutzverordnung) dem Verein beigetreten. Wenn der Vorstand richtig handelt, dann ist das Minderheitsbegehren, aber auch die Werbung /die Begründung für einen Antrag nicht kommunizierbar – also ist das Miderheitsbegehren durch die Datenschutzgesetzgebung ausgehebel?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Es gibt diverse Gerichtsurteile die die Herausgabe einer vollständigen Mitgliederliste, in Bezug auf Minderheitenbegehren, angeordnet haben.
    Einfach mal unter „DSGVO Mitgliederliste Minderheitenbegehren“ auf Google suchen

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    In solchen Fällen müssen immer die Interessen der Mitglieder gewahrt werden und die Mittel abgewogen werden. Die Mitglieder haben ein Recht aus den Schutz ihrer Adressdaten. Andererseits haben sie natürlich auch das Recht, ein Mitgliederbegehren durch zu führen.

    Bei uns wird das so gehandhabt, dass die Mitglieder, die das Mitgliederbegehren anstreben, ihr Anliegen dem Vorstand schreiben und der schickt es an alle Mitglieder. So müssen keine Daten weitergegeben werden und das Mitgliederbegehren ist ermöglicht. Die Adressdaten dürfen (und müssen) nur dann herausgegeben werden, wenn das Mitgliederbegehren sonst nicht durchführbar wäre. Vor Herausgabe der Mitgliederdaten muss in jedem Fall vom Empfänger der Daten eine Datenschutzerklärung eingeholt werden, außer wenn alle Mitglieder vorher erklärt haben, dass sie mit der Weitergabe der Daten einverstanden sind.

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